Krankenkassen: Kein schnelles Nein bedeutet Ja
Das Bundessozialgericht hat die Rechte von Patienten gegenüber gesetzlichen Krankenkassen gestärkt. Die Kassen müssen demnach zügig über die Kostenübernahme für eine Behandlung entscheiden. Sonst gilt der Antrag als genehmigt - eine Rücknahme ist nicht möglich.