Der Streit um das Sampling im Hip-Hop
Ein paar Takte aus einem bekannten Musikstück nehmen und unter den eigenen Song mischen - im Hip-Hop ist das üblich. Aber das Urheberrecht gilt auch für Hip-Hop-Größen. Das hat der Bundesgerichtshof heute in einem 20 Jahre alten Rechtsstreit entschieden: Sampling ja, aber nur unter strengen Auflagen. Autor: Johannes Zuber