BGH kippt Kontoführungsgebühren für Bauspar-Darlehen
Keine Gebühren mehr für Bauspar-Darlehen: Der BGH hat entschieden, dass Bausparkassen keine Kontoführungsgebühren von den Kunden verlangen dürfen. Die Kosten für die Verwaltung der Konten dürften nicht auf die Kunden abgewälzt werden, so das Urteil.