Kinderbetreuung bei Getrennten: BGH stärkt "Wechselmodell"
Mütter und Väter, die ihr Kind nach der Trennung im gleichen Umfang wie der Ex-Partner betreuen wollen, können diesen Wunsch künftig unter Umständen auch gegen den Willen des Ex-Partners durchsetzen. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden. Von M. Bauer.