BVerfG: Einsatz von Bundestagsmitarbeitern missbrauchsanfällig
Bundestagsfraktionen bekommen Geld, das sie nur für die Fraktionsarbeit verwenden dürfen. Gerade vor Wahlen allerdings werden die Mittel auch für Wahlkampf eingesetzt. Das Verfassungsgericht hat jetzt klargestellt: Das ist verboten. Und fordert eine bessere Kontrolle. Von K. Hempel.