BGH: Bank darf nur Gebühr berechnen, die tatsächlich anfällt
Banken dürfen ihren Kunden nur die Gebühren berechnen, die tatsächlich anfallen. Das hat der BGH entschieden. Kunden können die Gebühren nun unter Umständen zurückfordern. Konkret ging es um eine Sparkasse, die fünf Euro für Post berechnet hatte. Von Timo Conraths.