Gericht lehnt Eilantrag gegen Asylunterkunft ab
Gewerbetreibende aus Bad Doberan sind mit ihrem Einspruch gegen die Einrichtung einer Asylunterkunft in unmittelbarer Nähe ihrer Betriebe im ersten Anlauf gescheitert. Das Verwaltungsgericht in Schwerin lehnte einen Eilantrag gegen die Genehmigung der beantragten Nutzungsänderung einer ehemaligen Pension ab. Dort war eine Asylunterkunft mit 41 Plätzen eingerichtet worden. Die untergebrachten Flüchtlinge könnten vorerst bleiben, teilte das Gericht in einer am Mittwoch verbreiteten Erklärung mit.