Generative KI und Copyright: Comedian Sarah Silverman verklagt OpenAI und Meta – und könnte damit ChatGPT vor riesige Probleme stellen
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Mit Chatbots und Bilderstellung kam KI letztes Jahr endgültig im Mainstream an. Jetzt wurden die ersten Klagen gegen ChatGPT und Co. eingereicht. Und die könnten nur der Anfang sein.
Es war ein technologischer Durchbruch, der den Nutzen von Künstlicher Intelligenz sofort für jeden klar machte. Mit smarten Chatbots wie ChatGPT und Bilderstellungsprogrammen wie Midjourney kann jeder im Nu Texte oder Bilder aus dem Nichts erschaffen. KI war dadurch im letzten Herbst auf einen Schlag endgültig im Mainstream angekommen. Doch der Siegeszug von ChatGPT und Co. könnte demnächst scharf abbremsen: die ersten Promis klagen.
Die vor allem für ihre Comedyshow und zahlreiche Stand-up-Programme bekannte Comedian Sarah Silverman hat gemeinsam mit den Autoren Christopher Golden und Richard Kadrey eine Klage gegen den ChatGPT-Betreiber OpenAI und Facebooks Mutterkonzern Meta eingereicht. Ihr Vorwurf gegen die Konzerne: Sie sollen gegen Kopierschutzgesetze verstoßen haben.KI Bild des Papst geht viral - und zeigt ein Problem 14.31
Lesende Maschine
Kern der Klage ist die Art, wie Sprach-KIs wie ChatGPT, sogenannte Large Language Models (kurz LLM), entwickelt werden. Anders als klassische Computerprogramme werden sie nicht von Menschenhand Schritt für Schritt programmiert, sondern lernen selbstständig, indem sie Unmengen an Trainingsmaterial verarbeiten. Man spricht von Maschinellem Lernen. Und genau hier setzt die Klage an: Für das Training sollen auch die Bücher der nun Klagenden benutzt worden sein, so der Vorwurf. Das Problem: Es wurde keine Erlaubnis dafür erteilt.
Das geht aus der Klageschrift hervor. In angehängten Beweismitteln legen die drei Autor:innen dar, wie extrem genau die Sprach-KIs ihre Bücher "The Bedwetter" (Silverman), "Ararat" (Golden) oder "Sandman Slim" (Kadrey) zusammenfassen können. Ihre Argumentation: Auch wenn der KI dabei kleinere Fehler passieren, sei ein solcher Grad der Reproduktion nur möglich, wenn die Sprachmodelle mit den Büchern gefüttert wurden. Werden sie nun reproduziert, stellt das nach Ansicht der Kläger einen Kopierschutzverstoß dar.
Erschwerend kommt hinzu, dass auch die Konzerne selbst die Bücher nicht erworben haben sollen: In einer Beschreibung seines Sprachmodells nennt Meta als eine seiner Quellen eine Buchsammlung, die nur als "The Pile" (etwa: der Haufen) bekannt ist. Das Problem: The Pile wurde aus Büchersammlungen aus der Raubkopiererszene zusammengestellt. Und die Sprachmodelle sollen sich dann aus diesen sogenannten "Schattenbibliotheken" bedient und so schon vor Beginn des Trainings gegen Kopierschutzgesetze verstoßen haben.Wer wird der nächste James Bond? KI-Künstler zeigt, wie potenzieller Nachfolger von Daniel Craig aussehen könnte, 20.30
Eine Frage des Prinzips
Die Klage hat Sprengkraft. Zwar ist bekannt, dass KI-Modelle mit Abermillionen von Datensätzen gefüttert und trainiert wurden, welche das genau sind, verraten die Betreiber bislang aber nicht. Vermutlich auch, um genau solche Klagen zu erschweren. Werden die Werke aber benutzt, um damit neue Inhalte zu generieren, stellt sich die Frage, ob den Schöpfern dafür nicht eine Lizenzgebühr zusteht.
Das betrifft nicht nur geschriebene Werke, sondern auch andere Bereiche. Die Bildagentur Getty Images klagt bereits gegen Stability AI, weil deren Programm Stable Fusion auch mit Millionen von Fotos der Agentur trainiert worden sein soll – ebenfalls ohne zu zahlen. Auch in Bezug auf die Verarbeitung von Programmcode gibt es ähnliche Bemühungen.
Folgenschwere Klage
Die Folgen einer erfolgreichen Klage sind bisher kaum seriös vorherzusagen. Selbst im Falle des konkreten Falls nicht: Silverman, Golden und Kadrey fordern bislang eine Rückerstattung der mit ihren Materialien erwirtschafteten Gewinne sowie Schadensersatz in nicht genannter Höhe. Sollten sie gewinnen, dürften allerdings Tür und Tor für unzählige weitere Klagen geöffnet sein.
Hinzu kommt: Die Frage nach dem Umgang der KI-Firmen mit geschütztem Material betrifft auch ganz grundsätzliche Fragen zum Kopierschutz. Schließlich tun die Programme erst einmal nichts, was Menschen nicht auch tun – nämlich von den Werken anderer lernen. Das Ausmaß ist allerdings ein völlig anderes. Sollte ein Gericht den Künstlern recht geben und das Urteil auch durch die Instanzen Bestand haben, steht die Frage, ob KI in der bisherigen Form überhaupt funktionieren kann. Sollten sie verlieren, könnte das potenziell allerdings ebenfalls enorme Auswirkungen haben.
Quellen:Klageschrift, Insider, The Verge