Bayern zieht in Streit um Erbschaftsteuer vor Bundesverfassungsgericht
Im Streit um die Ausgestaltung der Erbschaftsteuer zieht Bayern wie angekündigt vor das Bundesverfassungsgericht. Die Landesregierung beschloss nach Angaben vom Dienstag in einer Kabinettsitzung, einen entsprechenden Normenkontrollantrag in Karlsruhe einzureichen. Bayern wünsche eine "verfassungsrechtliche Überprüfung", die den Weg für "eine Erhöhung der persönlichen Freibeträge, Senkung der Steuersätze und eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer" öffne.