Rudolf Augstein zu Paragraph 218: Unseres Herrgotts Kanzlei - Kommentar von 1975
Anfang 1975 wandte sich das Bundesverfassungsgericht gegen eine Reform des § 218. In der Ausgabe vom 3. Februar warf der SPIEGEL-Herausgeber den Karlsruher Richtern Unfähigkeit und ihre Nähe zum Katholizismus vor.