Ausländerbehörde kann nicht ohne gerichtlich ausgesprochenen Landesverweis Aufenthaltsbewilligung entziehen
Selbst wenn der Landesverweis vor Gericht schlicht vergessen wurde, kann eine Verwaltungsbehörde die Aufenthaltsbewilligung nicht eigenmächtig aufheben – jedenfalls nicht mit Verweis auf die Verurteilung. Das Bundesgericht grenzt die Kompetenzen von Verwaltungs- und Strafbehörden ab.