Zuger Landamman-Feier: Obergericht bestätigt, dass der «Blick» Jolanda Spiess-Hegglins Persönlichkeitsrechte verletzt hat
Auch die zweite Instanz beurteilt die Berichterstattung des «Blick» zur Zuger Landammann-Feier als schwerer Eingriff in die Intimsphäre von Jolanda Spiess-Hegglin. Eine Entschuldigung muss Ringier nicht publizieren, Verlagschef Marc Walder tut es aber doch.