Bundesgericht: Auch wer sein Geld mit vollen Händen ausgibt, hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen
Leben AHV- oder IV-Bezüger über ihre Verhältnisse und beantragen sie zusätzlich Ergänzungsleistungen, verhalten sie sich rechtmässig. Denn auch selbstverschuldete Armut könne einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen begründen, hält das Bundesgericht fest.