Niemand ist am Tod einer hochschwangeren Frau und ihres ungeborenen Kindes strafrechtlich schuld
Die Zürcher Oberrichter haben «mit einem unguten Gefühl» einen Freispruch des Bezirks Bülach bestätigt. Ein allwissender Gott hätte den Beschuldigten vermutlich schuldig befunden, erklärt Oberrichter Christoph Spiess zwar. Die f¨ür einen gerichtlichen Schuldspruch erforderlichen Sorgfaltspflichtverletzungen stünden aber schlichtweg gar nicht in der Anklage.