Das Mietrecht muss in die Realität zurückgeholt werden
Nimmt man die Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Nennwert, sind die Wohnungsmieten in der Schweiz fast durchgehend missbräuchlich. Zudem dürfen Anfangsmieten in Städten wie Zürich nach Lust und Laune angefochten werden. Das Parlament will diese fragwürdige Situation zu Recht ändern.