Aargauer Obergericht kürzt Honorar der Pflichtverteidigerin des Mörders von Rupperswil
Das Aargauer Obergericht hat im Fall des Vierfachmörders von Rupperswil das Honorar der amtlichen Verteidigerin für die Berufungsverhandlung deutlich reduziert. Der Verteidigerin sollen nur 27 Stunden statt wie gefordert 46 Stunden bezahlt werden.