Toter wegen Sekundenschlaf: Gefängnisstrafe
Ein „beträchtlicher Aufmerksamkeitsfehler“ kostete einem Menschen das Leben, betonte die Richterin im Landesgericht Salzburg als sie die nicht rechtskräftige Haftstrafe aussprach: Drei Monate muss der Tiroler absitzen, der Rest auf Bewährung.