Neu im Arbeitsrecht: Weiterbildung als Arbeitszeit: Wann Betriebe die Kosten übernehmen müssen
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Eine neue Bestimmung sieht vor, dass verpflichtende Weiterbildung nun unter Arbeitszeit fallen muss. Und auch die Kosten müssen gegebenenfalls übernommen werden, betonen Arbeiterkammer und Gewerkschaft.