Abschiebung ohne Wenn und Aber – Grundsatzurteil des Schweizer Bundesgerichts zu Härtefallregeln
Das Schweizer Bundesgericht, die höchste juristische Instanz des Landes, hat in einem Grundsatzurteil die Härtefallregeln der sogenannten obligatorischen Landesverweisung konkretisiert. Demnach ist weder die Geburt in der Schweiz noch ein jahrelanger Aufenthalt dort ein pauschaler Hinderungsgrund für eine Abschiebung aufgrund kriminellen Handelns.