Berliner Rechtsanwältin: Knabenchöre verstoßen gegen Gleichberechtigung
Nach Ansicht einer Berliner Rechtsanwältin verstoßen Knabenchöre gegen die Gleichberechtigung. Die Juristin vertritt Mädchen, die ihre Aufnahme in berühmte Knabenchöre, wie in den Leipziger Thomanerchor, einklagen wollen.