Oberverwaltungsgericht: Ausweiskontrolle wegen Hautfarbe rechtswidrig
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Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass die Ausweiskontrolle der Polizei aufgrund der dunklen Hautfarbe der Betroffenen rechtswidrig war. Die Entscheidung zum sogenannten Racial Profiling veröffentlichte das Gericht am Dienstag auf seiner offiziellen Internetseite.