Als Fluchtgrund Homosexualität angegeben: EuGH untersagt Schwulen-Tests
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat verboten, Asylbewerber einem psychologischen Test zur Bestimmung ihrer sexuellen Orientierung zu unterziehen, heißt es in einer Mitteilung des Gerichtshofes auf dessen Webseite.