12 Arbeitnehmerrechte, die ihr auf jeden Fall kennen solltet
Im Job wie in jeder Beziehung kann es Konflikte geben. In solchen Krisensituationen geraten gerade Berufseinsteiger schnell in die Defensive. Dabei ist es wichtig, seine Rechte als Arbeitnehmer zu kennen. Das sind die wichtigsten.
DAS KÖNNTE EUCH AUCH INTERESSIEREN:
7 Situationen, in denen ihr euren Chef und eure Kollegen anlügen dürft
2 Fragen, die ihr am Ende eines Bewerbungsgesprächs unbedingt stellen solltet
19 Dinge, die erfolgreiche Menschen in den ersten zehn Minuten im Büro tun
Vertrag, Überstunden, Hiwi-Arbeit, Urlaub: Das dürft ihr
Ihr habt alle Hürden gemeistert – Bewerbung, Vorstellungsgespräch, Gehaltsverhandlungen – und den Traumjob an Land gezogen. Im Idealfall ein Aufstieg: eine neue Herausforderung, mehr Geld, ein Schritt nach oben. Voller Elan marschiert ihr in die neue Firma und macht euch mit Eifer an die Arbeit. Für Freude im Job gibt es trotzdem keine Garantie.
Im Beschäftigungsverhältnis kann es wie in jeder Beziehung Konflikte geben. In solchen Krisensituationen geraten gerade Berufseinsteiger schnell in die Defensive. Dabei ist es wichtig, seine Rechte als Arbeitnehmer zu kennen. Wir haben Experten nach den wichtigsten gefragt.
Ihr habt Anrecht auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag
Unglaublich, aber wahr: Viele Arbeitnehmer in Deutschland haben keinen schriftlichen Arbeitsvertrag.
Das ist im Grunde kein Problem, da die Begründung eines Arbeitsverhältnisses wie alle Verträge nicht der Schriftform bedarf (BGBl. I S. 1348, 1355). Schwierigkeiten gibt es jedoch, wenn während des Arbeitsverhältnisses zwischen euch und dem Chef Meinungsverschiedenheiten aufkommen.
Etwa darüber, ob euch Überstundenzuschlag, Urlaubsgeld oder andere Leistungen zustehen. Wurde die Zusage darüber nur mündlich gemacht, werdet ihr es schwer haben, diesen Anspruch zu beweisen.
Deswegen gibt es das Nachweisgesetz (BGBl. I S. 946). Es verpflichtet jeden Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer bis spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn eine unterzeichnete Niederschrift aller wesentlichen Vertragsbedingungen zu übergeben.
Das Schriftstück sollte folgende Punkte klären: „Wer ist mein Arbeitgeber, wie setzt sich mein Gehalt zusammen und wie lange gilt mein Arbeitsvertrag“, empfiehlt Thomas Faulstroh, Richter am Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein. Weitere wichtige Punkte seien der Ort der Beschäftigung, eine Beschreibung der Tätigkeit, Arbeitszeit, Urlaubsdauer, Kündigungsfristen sowie Hinweise auf geltende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen.
Ihr seid nicht verpflichtet, private Handynummer herauszugeben
Viele Arbeitnehmer nehmen selbst nach Feierabend oder im Urlaub dienstliche Anrufe entgegen. Dabei müssten sie das rechtlich gesehen nicht. Denn eure private Telefonnummer, egal, ob Handy oder Festnetz, ist genau das: privat. Herausgeben müsst ihr sie der Firma gegenüber nicht.
„Zu den Personaldaten, die ein Arbeitgeber erheben, speichern und im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses verarbeiten darf, gehört die Anschrift“, sagt Christian Storr, Referent beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg. Die privaten Kommunikationsmittel gehörten hingegen zur geschützten Privatsphäre des Beschäftigten. „Was auch ein Arbeitgeber zu respektieren hat“, stellt Storr klar. Gleiches gilt übrigens für eure E-Mail-Adresse.
Zudem hat der Arbeitgeber auch nach dem Arbeitszeitgesetz nicht das Recht, permanente Erreichbarkeit zu verlangen: „Grundsätzlich gilt für Arbeitnehmer eine Höchstgrenze von 8 Arbeitsstunden pro Werktag“, sagt Jens Pfanne, Rechtsberater beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). „Sobald der Beschäftigte seine arbeitsvertragliche Pflicht in diesem Umfang gegenüber dem Arbeitgeber erfüllt hat, ist seine Arbeitszeit beendet.“
Den Rest der Story gibt es auf Business Insider Deutschland