Wenn Unrecht nach 1981 geschah: Kein Geld für Opfer von Zwangsmassnahmen
Verdingkinder haben nur Anspruch auf einen Solidaritätsbeitrag, wenn die Massnahmen vor 1981 beschlossen wurden. Menschen, denen nach diesem Stichtag von Seiten der Behörden Leid angetan wurde, gehen leer aus. Dies zeigen zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts.