In Mecklenburg-Vorpommern wird am 20. September 2026 ein neuer Landtag gewählt. Alle wichtigen Hinweise zur Stimmabgabe im Wahllokal sowie zu den Regeln an der Wahlurne finden Sie hier. Mit der Landtagswahl 2026 erweitert sich der Kreis der Wahlberechtigten in Mecklenburg-Vorpommern: Zum ersten Mal können auch 16- und 17-Jährige ihre Stimme abgeben. Entscheidend ist neben der deutschen Staatsangehörigkeit unter anderem, dass Wahlberechtigte seit mindestens 37 Tagen in Mecklenburg-Vorpommern wohnen oder sich gewöhnlich dort aufhalten. Öffnungszeiten: Wie lange sind die Wahllokale bei der Landtagswahl MV geöffnet? Die Wahllokale in Mecklenburg-Vorpommern sind am Sonntag, 20. September 2026, von 8 bis 18 Uhr geöffnet. In diesem Zeitraum können Wahlberechtigte ihre Stimme im zuständigen Wahllokal abgeben. Wahl-O-Mat Mecklenburg-Vorpommern: Welche Partei passt zu Ihnen? Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: Das sagen die letzten Umfragen Wer rechtzeitig vor 18 Uhr im Wahllokal erscheint oder bereits wartet, darf in der Regel noch wählen. Nach der Schließung der Wahllokale beginnt die Auszählung der Stimmen. Wer erst danach kommt, wird nicht mehr zur Stimmabgabe zugelassen. Wahllokal in Mecklenburg-Vorpommern finden: Wo wird gewählt? Die Adresse des zuständigen Wahllokals steht auf der Wahlbenachrichtigung. Dort sind auch der Wahlbezirk und der konkrete Wahlraum angegeben. In vielen Fällen enthält das Schreiben zudem einen Hinweis darauf, ob das Wahllokal barrierefrei zugänglich ist. Wer die Wahlbenachrichtigung nicht mehr findet, kann sich an die zuständige Gemeindewahlbehörde wenden. Sie gibt Auskunft darüber, welchem Wahlbezirk die eigene Wohnanschrift zugeordnet ist und wo die Stimmabgabe am Wahltag möglich ist. Wahlzettel richtig ausfüllen: So funktioniert der Stimmzettel für die Wahl in Mecklenburg-Vorpommern Grundsätzlich wählen Bürgerinnen und Bürger in dem Wahllokal, das ihnen laut Wählerverzeichnis zugewiesen wurde. Wer einen Wahlschein besitzt, kann seine Stimme auch in einem anderen Wahllokal abgeben. Dieses muss allerdings innerhalb des Wahlkreises liegen, für den der Wahlschein ausgestellt wurde. Landtagswahl MV 2026: Was Bürger ins Wahllokal mitbringen müssen Für die Stimmabgabe sollten Wählerinnen und Wähler die Wahlbenachrichtigung und ein amtliches Ausweisdokument mitbringen. Als Nachweis kommen etwa Personalausweis, Reisepass oder Führerschein infrage. Die Wahlbenachrichtigung erleichtert den Ablauf im Wahllokal, ist aber nicht zwingend erforderlich. Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist und seine Identität nachweisen kann, darf grundsätzlich auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen. Kann die Identität nicht festgestellt werden, kann der Wahlvorstand die Stimmabgabe verweigern. Für eine andere Person zu wählen, ist nicht zulässig. Das Wahlrecht muss persönlich ausgeübt werden; Unterstützung ist nur in gesetzlich vorgesehenen Fällen möglich, etwa wenn jemand wegen einer Behinderung oder fehlender Lesefähigkeit Hilfe bei der Stimmabgabe benötigt. Landtagwahl Mecklenburg-Vorpommern: Ist Briefwahl im Wahllokal noch möglich? Der ausgefüllte Wahlbrief muss spätestens am Sonntag, dem 20. September 2026, um 18 Uhr bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde eingegangen sein. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der tatsächliche Eingang. Wahlbriefe, die später ankommen, werden nicht mehr berücksichtigt. Wer den Wahlbrief nicht mehr rechtzeitig mit der Post verschicken kann, sollte ihn direkt bei der Stelle abgeben, die auf dem Wahlbriefumschlag angegeben ist. In einem gewöhnlichen Wahllokal werden fertige Wahlbriefe in der Regel nicht entgegengenommen. Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann am Wahltag trotzdem noch im Wahllokal wählen – allerdings nur mit gültigem Wahlschein. Mit diesem ist die Stimmabgabe in einem Wahllokal des jeweiligen Wahlkreises möglich. Der Wahlschein wird dort vom Wahlvorstand einbehalten. Sind beantragte Briefwahlunterlagen nicht angekommen, sollten sich Betroffene umgehend an ihre Gemeindewahlbehörde wenden. Unter bestimmten Voraussetzungen können bis Samstag, den 19. September 2026, 12 Uhr, neue Unterlagen ausgestellt werden. Bei einer plötzlich eingetretenen Erkrankung können Wahlschein und Briefwahlunterlagen am Wahlsonntag noch bis 15 Uhr beantragt werden. Eine bevollmächtigte Person darf die Unterlagen abholen und den ausgefüllten Wahlbrief anschließend bis spätestens 18 Uhr zur zuständigen Gemeindewahlbehörde bringen. Wahllokal in MV 2026: Sind Fotos und Videos erlaubt? In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. Das gilt insbesondere für Selfies oder Aufnahmen des ausgefüllten Stimmzettels. Ob die Aufnahme veröffentlicht werden soll, spielt dabei keine Rolle. Bemerkt der Wahlvorstand, dass jemand in der Wahlkabine fotografiert oder gefilmt hat, darf der betroffene Stimmzettel nicht einfach in die Wahlurne geworfen werden. Die wählende Person kann aber einen neuen Stimmzettel erhalten und ihre Stimme erneut abgeben. Auch außerhalb der Wahlkabine sind Aufnahmen nur mit besonderer Vorsicht möglich. Das Wahlgeheimnis, der ungestörte Ablauf der Wahl und der Schutz personenbezogener Daten müssen jederzeit gewahrt bleiben. Für Presseaufnahmen können nach vorheriger Abstimmung Ausnahmen möglich sein. Landtagswahl MV: Dürfen zwei Personen zusammen in die Wahlkabine? Grundsätzlich darf sich immer nur eine wahlberechtigte Person in der Wahlkabine aufhalten. Eine Ausnahme gilt für Menschen, die den Stimmzettel nicht allein lesen, kennzeichnen, falten oder abgeben können. Wer Unterstützung benötigt, darf eine Hilfsperson hinzuziehen. Diese kann die wählende Person in die Wahlkabine begleiten, wenn das für die Stimmabgabe erforderlich ist. Der Wahlvorstand muss darüber vorab informiert werden. Die Hilfsperson darf nur technische Unterstützung leisten und muss den erklärten Willen der wählenden Person umsetzen. Eine eigene Entscheidung oder Beeinflussung ist nicht erlaubt. Außerdem ist die Hilfsperson verpflichtet, das Wahlgeheimnis zu wahren. Auf Wunsch kann auch ein Mitglied des Wahlvorstands als Hilfsperson eingesetzt werden. Nicht zulässig ist eine Hilfe, die die selbstbestimmte Wahlentscheidung ersetzt, verändert oder unter Druck beeinflusst. Sind Wahlwerbung und politische Kleidung im Wahllokal erlaubt? Im Wahllokal soll die Stimmabgabe unbeeinflusst und geheim möglich sein. Deshalb ist Wahlwerbung dort tabu. In Mecklenburg-Vorpommern gilt zwar keine "Bannmeile" im engeren Sinn. Während der Wahlzeit dürfen Wählerinnen und Wähler aber weder im Wahlraum noch unmittelbar vor dem Zugang zum Wahlgebäude oder am Gebäude politisch beeinflusst werden. Untersagt sind nach Angaben der Landeswahlleitung etwa Ansprachen mit dem Ziel der politischen Beeinflussung, das Verteilen von Flugblättern, angebrachte Wahlplakate oder sichtbar mitgeführtes Werbematerial. Auch Unterschriftensammlungen sind in diesem Bereich nicht erlaubt. Die Regel gilt ebenfalls für Räume, in denen Briefwahl direkt vor Ort möglich ist. Auch bei der Kleidung kommt es darauf an, dass keine Wahlwerbung sichtbar wird. Parteisymbole, politische Botschaften oder andere erkennbare Hinweise auf eine bestimmte Partei oder Kandidatur können im Wahllokal problematisch sein. Wer andere Wähler beeinflusst oder den Ablauf der Wahl stört, muss damit rechnen, vom Wahlvorstand ermahnt oder aus dem Wahlraum verwiesen zu werden. Wahllokal bei der Landtagswahl MV: Sind Hunde erlaubt? Ob Hunde mit ins Wahllokal dürfen, ist in Mecklenburg-Vorpommern nicht einheitlich ausdrücklich geregelt. In der Praxis entscheidet der Wahlvorstand vor Ort, ob ein Tier den Wahlraum betreten darf. Maßgeblich ist vor allem, ob Hunde in dem jeweiligen Gebäude grundsätzlich zugelassen sind und ob andere Personen nicht gestört oder belästigt werden. Wer sicher gehen möchte, sollte den Hund möglichst nicht mitnehmen oder vorab bei der zuständigen Gemeinde nachfragen. Für Assistenzhunde gelten besondere Maßstäbe, da sie Menschen mit Einschränkungen die Teilnahme an der Wahl ermöglichen.