Sachsen-Anhalt: So funktioniert die Briefwahl – und deswegen ist sie sicher
Sie wollen wählen, schaffen es aber nicht ins Wahllokal? Kein Problem, dank der Briefwahl. Hier erklären wir, was Sie für eine gültige Stimmenabgabe beachten müssen.
Ob krank zu Hause, familiär verhindert, im Urlaub oder bei der Arbeit – wer es am Wahltag nicht ins Wahllokal schafft, kann dennoch seine Stimme abgeben: per Brief.
Hier erklären wir Ihnen, was die Briefwahl ist, wie Sie die entsprechenden Unterlagen anfordern und was Sie für eine gültige Stimmenabgabe beim Ausfüllen beachten müssen. Jeder Wahlberechtigte darf per Brief wählen. Die postalische Abstimmung ist grundsätzlich aber vor allem für Menschen gedacht, die am Wahltag verhindert sind oder die Unterstützung beim Wählen brauchen – wie etwa Senioren, Kranke oder Menschen mit Behinderungen.
So erhalten Sie die Briefwahlunterlagen
Wer an der Briefwahl teilnehmen möchte, muss zunächst die Unterlagen anfordern. Das geht mit Hilfe der Wahlbenachrichtigung: Auf deren Rückseite findet sich der Antrag – einfach ausfüllen und zurück an die Wahlbehörde senden. Ein Porto fällt im Allgemeinen nicht an. Um die Unterlagen rechtzeitig zu erhalten, sollten Sie sie mindestens eine Woche vor der Wahl beantragen.
Noch einfacher ist es, den QR-Code zu scannen, oder die Briefwahlunterlagen im Internet zu beantragen. Dabei müssen Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift der Wahlberechtigten angegeben werden. Oder, falls Sie sich nicht an ihrem gemeldeten Wohnort befinden, die entsprechende Anschrift. Sie erhalten wenige Tage später die Stimmzettel, den Wahlschein sowie zwei Umschläge (einen blauen und einen roten).
In manchen Gemeinden ist es auch möglich, vor dem Wahltag direkt im Wahlamt oder in einer Behörde die Wahlunterlagen abzuholen und noch vor Ort zu wählen, also den Stimmzettel in die Urne zu legen. Dazu wird Ihre Wahlbenachrichtigung benötigt.
So wählen Sie per Briefwahl
Grundsätzlich funktioniert die Wahl genauso wie im Wahllokal. Sie haben zwei Stimmen: Die erste für eine Person, die zweite für eine Partei. Auch nur eines von beiden zu wählen, ist möglich. Mehr als zwei Kreuze aber machen den Stimmzettel ungültig!
- Machen Sie Ihr Kreuz, oder Ihre beiden Kreuze.
- Legen Sie den Stimmzettel in den blauen Wahlumschlag.
- Wenn Sie beim Wählen Hilfe benötigen, etwa durch eine Pflegekraft oder einen Angehörigen, muss die Person dies auf dem Wahlschein per Unterschrift dokumentieren.
- Nehmen Sie nun den Wahlschein. Kontrollieren Sie, ob die Angaben stimmen, und unterschreiben Sie ihn.
- Stecken Sie anschließend den blauen Umschlag und den Wahlschein in den roten Wahlumschlag.
Achten Sie darauf, dass der Wahlschein nicht im blauen Umschlag landet. Das ist wichtig, damit bei der Auszählung die konkrete Stimmabgabe von der wählenden Person getrennt bleibt (Wahlgeheimnis).
Der rote Umschlag sollte den blauen Umschlag mit dem Stimmzettel enthalten sowie den Wahlschein.
- Der rote Umschlag kann nun in die Post gegeben werden (Porto nicht nötig),
- bei Ihrem Wahlamt abgegeben werden (vor Ort ist die Abgabe möglicherweise noch nach Wahlbezirken organisiert, Informationen dazu finden sich meist auf dem roten Umschlag.)
- Sie können ihn auch am Wahltag bis 18 Uhr entweder zum Wahlamt bringen oder auch in Ihrem Wahllokal abgeben.
Und zum Schluss: Ist die Briefwahl sicher?
Ja. Missbrauch ist zwar nie ganz auszuschließen, aber solange die Stimmabgabe zu Hause freiwillig, alleine und/oder im Beisein von erwünschten Personen erfolgt, die Unterlagen selbst in Umschläge gesteckt und persönlich in den Briefkasten oder zum Wahlamt gebracht werden, kann nicht mehr viel passieren.
Die Stimmauszählung am Wahltag selbst ist simpel und wird zudem von mehreren Leuten vorgenommen, sie ist durch miteinander verschränkte Zählmethoden abgesichert. Auch Kontroll-Nachzählungen sind üblich.
Hinweis: Der Autor ist seit mehr als 15 Jahren Briefwahlvorstand und freut sich darüber, dass Pannen bei der Briefwahlabgabe wirklich extrem selten vorkommen.