Anspruch und Wirklichkeit: Was Kinder nach den Ferien in der Ganztagsschule erwartet
Bloße Verwahrung oder hochwertige Förderung: Was taugt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Praxis? Für viele Erstklässler dürfte es neben der Schultüte eine Wundertüte geben.
Wenn nächste Woche nach gut sechs Wochen Sommerferien in Nordrhein-Westfalen wieder der Unterricht beginnt, kommt es zum Realitätscheck für das politische Ganztagsversprechen. In der Theorie ist zum 1. August bundesweit ein Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung in der Grundschule in Kraft getreten. Er gilt zunächst für Erstklässler und wird jährlich erweitert.
Kommunen, Bildungsgewerkschaften, Wohlfahrtsverbände und die Opposition haben allerdings erhebliche Zweifel, dass Personal, Räume und weitere Ressourcen für mehr als „Verwahren“ reichen werden. Was Eltern jetzt wissen sollten.
Was wird in der Ganztagsbetreuung angeboten?
Der Rechtsanspruch umfasst grundsätzlich 40 Wochenstunden - Unterrichtszeit inklusive. Er bedeutet, dass Eltern einen Ganztagsplatz einfordern können - nicht, dass Kinder dazu verpflichtet werden. Verbindliche pädagogische Qualitätsstandards gibt es nicht. Das ist der Hauptkritikpunkt aller Skeptiker. Insofern werden sich viele Kinder und Eltern nach den Ferien überraschen lassen müssen, was sie konkret geboten bekommen.
Was tut die Landesregierung?
Das Land pumpt Jahr um Jahr mehr Millionen in die Förderung der Ganztagsbetreuung - allein im laufenden Jahr stiegen die Ausgaben nach Angaben des Schulministeriums um mehr als 93 Millionen auf insgesamt rund 983 Millionen Euro. Aus Sicht der Kommunen und der Freien Wohlfahrtspflege, die einen Großteil der Angebote vor Ort organisieren, reichen die Mittel aber bei weitem nicht aus.
Was befürchten die Kritiker?
„Damit der Ganztag gelingt, brauchen wir ausreichend Fachkräfte, geeignete Räume, verlässliche Finanzierung und klare Zuständigkeiten“, mahnt der Städtetag NRW. Dazu gehöre ein Landesausführungsgesetz, um landesweit verbindliche Regelungen zur Personalausstattung, zum Fachkraft-Kind-Schlüssel, Gruppengrößen, räumlicher Ausstattung und Finanzierung zu schaffen, fordert auch die Freie Wohlfahrtspflege, der in NRW rund 80 Prozent der Ganztagsträger angeschlossen sind.
Warum gibt es keine landesweit verbindliche Standards?
In ihrem Koalitionsvertrag haben CDU und Grüne ein Ausführungsgesetz avisiert. Wenige Monate vor Ende der Wahlperiode im April 2027 sei davon noch immer nichts in Sicht, moniert die SPD-Opposition. „Die Landesregierung hatte die Chance, durch eine gesetzliche Regelung die Qualität des Ganztags entscheidend voranzubringen“, sagte die Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Ayla Celik, der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf.
Der Verzicht auf Mindeststandards bedeute, dass die sogenannte offene Ganztagsschule (OGS) von der Kassenlage der Kommune abhänge. „Doch gerade in finanzschwachen Kommunen leben Kinder aus armen Familien, die besonders gefördert werden müssten, um die Grundlagen für eine erfolgreiche Bildungsbiografie zu legen“, mahnte die Gewerkschafterin.
Für die Landesregierung ist das ein Dilemma: Nach dem Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ müsste das Land grundsätzlich die Kosten ausgleichen, die entstehen, wenn es die Kommunen zu neuen Aufgaben verpflichtet.
Um wie viele Kinder geht es in NRW?
„Im neuen Schuljahr 2026/27 werden rund 170.330 Erstklässlerinnen und Erstklässler in Grundschulen einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung haben“, teilte das Schulministerium der dpa mit. „Wenn 80 Prozent davon einen Platz in Anspruch nähmen, müssten gut 136.000 OGS-Plätze bereitstehen.“ Da der Landeshaushalt insgesamt 500.500 Plätze vorsehe, wäre auch für ältere Jahrgänge ausreichend Kapazität vorhanden.
Zum Vergleich: Im Schuljahr 2024/25 besuchten nur rund 56 Prozent der Erstklässler die OGS. Nach den amtlichen Schuldaten waren im abgelaufenen Schuljahr 2025/2026 (Stand: Oktober 2025) im Primarbereich 420.264 OGS-Plätze besetzt.
Ab dem Schuljahr 2029/30 greift der Rechtsanspruch bei allen Klassen von 1 bis 4 in den Grundschulen. Das Schulministerium rechnet damit, dass rund 80 Prozent der Kinder in der Primarstufe einen Ganztagsplatz benötigen. Das entspreche etwa 590.000 Plätzen in Grundschulen. Bis zum Schuljahr 2028/29 sei aber sogar ein Aufwuchs der Haushaltsmittel für bis zu 605.500 Plätze vorgesehen. „Damit wäre die notwendige Größenordnung bereits erreicht, bevor der Rechtsanspruch für alle Klassen der Primarstufe wirksam wird.“
Für das nächste Jahr sei im Landeshaushalt weit mehr als eine Milliarde Euro vorgesehen, unterstrich Schulministerin Dorothee Feller (CDU). „Wir unterstützen die Kommunen also vollumfänglich beim Ausbau der OGS-Plätze.“
Wird das Geld reichen?
Daran gibt es bei den Kostenträgern vor Ort erhebliche Zweifel. 15 Kommunen und Gemeinden hatten im Frühjahr bereits Feststellungsklagen beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht: Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach, Dormagen, Aachen, Düren, Stolberg, Bocholt, Rheine, Gronau, Köln, Bochum, Gelsenkirchen, Bielefeld und Hamm. Aus ihrer Sicht wurden ihnen die Verpflichtungen in einer rechtlichen Grauzone aufgebürdet.
Das Gericht sehe sich allerdings nicht zuständig, sondern gehe von einer verfassungsrechtlichen Streitigkeit aus, wie eine Sprecherin mitteilte. Ob die Kommunen nun den direkten Weg zum höchsten Gericht des Landes beschreiten werden, ist noch offen.
„Der Städtetag NRW wird gemeinsam mit seinen Mitgliedern jetzt sorgfältig prüfen, ob wir den Weg einer Verfassungsklage gehen“, teilte ein Sprecher mit. „Eine Entscheidung gibt es noch nicht.“ Auch der Städte- und Gemeindebund wägt noch ab.