Umstrittene Maßnahme: Dienstaufsichtsbeschwerde nach Kothaufen-Vorfall an Schule
Wurden Kinder gezwungen, den Kothaufen eines Mitschülers aufzuklauben, nachdem sich der Schuldige nicht meldete? Eine Schule sieht sich mit Vorwürfen konfrontiert.
Wegen einer umstrittenen Maßnahme ist eine Grundschule in Karlsruhe in den Fokus der Behörden geraten: Erstklässler mussten einem Bericht der „Badischen Neuesten Nachrichten“ zufolge gemeinsam den Kothaufen eines Klassenkameraden in einer Toilette beseitigen, nachdem sich der eigentliche Verursacher auf Nachfrage der Lehrkraft nicht gemeldet hatte. Jeder Junge habe daraufhin mit einem Stück Klopapier ein Stück Stuhlgang aufnehmen und in die Kloschüssel werfen müssen, berichtet das Blatt unter Berufung auf zwei Väter der Grundschulkinder.
Toilette verschmutzt - Grundschüler mussten Kot aufklauben
Das Regierungspräsidium Karlsruhe bestätigte den Vorgang grundsätzlich und äußerte gleichzeitig Kritik am Vorgehen der Lehrkraft. „Nach unserem Kenntnisstand kam es im Zuge des Besuchs einer Grundschulklasse im Waldklassenzimmer zu dem Vorfall, dass beim Verlassen festgestellt wurde, dass eine Toilette verunreinigt wurde. Die begleitende Lehrkraft hat dann zusammen mit den männlichen Schülern unter Zuhilfenahme von Toilettenpapier die Verschmutzung beseitigt“, teilte eine RP-Sprecherin mit. Die Behörde als zuständige Schulaufsicht habe das kritisiert und dies auch gegenüber der Schule deutlich gemacht.
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Lehrkraft
Beim RP sei zudem eine Dienstaufsichtbeschwerde gegen die betroffene Lehrkraft eingegangen. Diese werde nun geprüft, sagte die Behördensprecherin ohne weitere Details zu nennen. Eine solche Beschwerde kann als unbegründet verworfen werden - oder beispielsweise auch in eine Abmahnung oder einen Verweis münden, sollte eine „dienstliche Pflichtverletzung“ festgestellt werden.