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Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Schienen und Autobahnen bekommen Vorrang

Ein neues Gesetz soll die Planung und den Bau von Straßen und Schienen beschleunigen. Doch ob es wirklich Tempo bringt, bleibt fraglich. Und die Auswirkungen auf Natur und Umwelt sind ungewiss. Gesperrte Brücken verursachen kilometerlange Staus. Spurrillen, Schlaglöcher oder plötzlich aufbrechender Beton auf Autobahnen erhöhen die Unfallgefahr. Alte und beschädigte Gleisanlagen bremsen den Bahnverkehr aus. Deutschlands Infrastruktur ist marode. Die Gründe: jahrzehntelanger Sanierungsstau und Unterfinanzierung, langwierige Planungsverfahren und massive Überlastung durch immer mehr Verkehr. Ein neues Gesetz soll Abhilfe schaffen und dafür sorgen, dass die Milliarden aus dem Sondervermögen für Infrastruktur auch schnell ausgegeben werden. Doch am sogenannten Infrastruktur-Zukunftsgesetz gibt es viel Kritik. Die schwarz-rote Bundesregierung will die Planungs- und Genehmigungsverfahren wichtiger neuer Verkehrsprojekte beschleunigen. So sollen Bauprojekte für Autobahnen, Schienen und Wasserwege künftig schneller in Gang kommen. "Wir haben die Infrastruktur viel zu lange vernachlässigt", sagte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) bei der Verabschiedung des Gesetzes, einer Art Bauturbo für Autobahnen und Co., im Bundestag Ende Juni. Durch das Gesetz könnten Bürgerinnen und Bürger sowie Wirtschaft wieder stärker darauf vertrauen, dass der Staat Probleme erkenne und sie auch löse. Am Freitag stimmte auch der Bundesrat dem Vorhaben zu. Vorrang für Autobahnen und Brücken Kernstück des Gesetzes ist die Erweiterung des sogenannten überragenden öffentlichen Interesses. Das bedeutet, dass bestimmten Belangen bei der Planung ein Vorrang gegenüber anderen Interessen eingeräumt wird. Besonders prioritär werden künftig zum Beispiel zentrale Schienenvorhaben, Vorhaben zum Neubau von Bundesautobahnen, vierspurige Bundesstraßen, Ersatzneubauten von Brücken und Tunneln, der Ausbau von Lkw-Parkplätzen, systemrelevante Wasserstraßen, Maßnahmen des Hochwasserschutzes oder Flughäfen behandelt. Bundesverkehrsminister Schnieder setzt darauf, dass so bürokratische Planungsverfahren entschlackt werden. Doch daran entzündet sich viel Kritik. Andreas Mengel, Professor für Landschaftsentwicklung sowie Umwelt- und Planungsrecht, sagte zu t-online: "Die inflationäre Verwendung des Begriffs 'überragendes öffentliches Interesse' lässt das notwendige Maß vermissen und führt zu einer Schwächung anderer Schutzgüter wie Natur, Umwelt, Eigentum und Gesundheit." Der Wissenschaftler von der Universität Kassel ist überzeugt, dass das Gesetz die Notwendigkeit einer differenzierten Gewichtung von Interessen ignoriere. "Es wirkt wie ein Wunschzettel ohne Augenmaß." Ähnlich sehen das Umweltverbände. Greenpeace warnt etwa: "Hinter der Fassade des Fortschritts verbirgt sich eine massive Gefahr für unsere Natur". Der BUND sprach von einem "Generalangriff auf die Natur". Und auch die Opposition sparte nicht an markigen Worten. Der Linke-Abgeordnete Jorrit Bosch nannte Schnieder im Bundestag "Henker der Haselmaus". Die Grünen-Abgeordnete Swantje Michaelsen kritisierte ein "desaströses Gesetz" und warf Schnieder vor, "in die Verkehrspolitik des letzten Jahrhunderts" zurückzugehen. Die AfD warf der Regierung vor, mit dem Gesetz die Bürger zu enteignen. Kompensationszahlungen für Eingriffe in die Natur Die Kritiker stört nicht nur, dass die Liste der Belange mit überragendem öffentlichem Interesse so lang ist, sondern auch, wie der ökologische Ausgleich für Eingriffe in die Natur geregelt ist. Bei unvermeidbaren Eingriffen in Natur und Landschaft stehen künftig drei gleichrangige Möglichkeiten zur Verfügung: Ausgleich, Ersatz oder Ersatzgeld. Das heißt, das Gesetz ermöglicht Kompensationszahlungen als gleichwertige Alternative für Ausgleichsmaßnahmen wie etwa die Renaturierung von Flächen, Aufforstung oder die Schaffung von Ersatzlebensräumen. Befürworter der Ersatzgeld-Regelung, wie etwa Industrieverbände, argumentieren, dass die Planung und Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen oft zu langwierigen Verfahren führten, es an geeigneten Flächen mangele und insgesamt Planungsvorhaben dadurch erheblich verzögert würden. Als Vorteil von Kompensationszahlungen wird auch gewertet, dass die Verantwortung für Ausgleichsmaßnahmen an Institutionen mit notwendiger Expertise wie Flächenagenturen übertragen werden könne. Das reduziere den Verwaltungsaufwand und bringe bessere Lösungen. Mengel von der Universität Kassel kritisiert hingegen: "Die Gleichstellung von Realkompensation und Ersatzzahlung schwächt den Naturschutz, weil sie ein wichtiges Instrument zur Akzeptanz von Vorhaben untergräbt." Er lobt die sogenannte Realkompensation, weil sie dafür sorge, dass Eingriffe in die Natur durch konkrete Maßnahmen ausgeglichen oder ersetzt werden. Bei Ersatzzahlungen sei dies nicht gewährleistet. Özdemir: Es gab "zu viel gut gemeinte Regulierung" Wie schwierig es ist, die Interessen zwischen Wirtschaft, Gesellschaft und Ökologie gegeneinander abzuwägen, zeigt sich am Beispiel der Grünen. Während die Bundestagsfraktion scharfe Kritik an dem Gesetz übte, schlug der neue grüne Ministerpräsident Baden-Württembergs, Cem Özdemir , im Bundesrat ganz andere Töne an. Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz entstünden keine "rechtsfreien Räume" und der Bau werde nicht mehr jahrelang durch die Suche nach Ausgleichsflächen gebremst, sagte der Regierungschef des wirtschaftsstarken Bundeslands im Südwesten. Während Konservative in der Vergangenheit zu sehr auf Sparen gesetzt hätten, habe der "progressive Teil des politischen Spektrums" mit zu viel gut gemeinter Regulierung ausgebremst, monierte Özdemir, der zum konservativeren Realo-Flügel der Partei zählt. Das Gesetz tue, was es solle. Es vermeide doppelte Prüfungen bei Bund und Ländern und ermögliche den Baubeginn noch vor Abschluss des Planfeststellungsbeschlusses. Kritisch merkte er lediglich an: "Auch beim Priorisieren kann man es übertreiben." Zwar sei es beim Infrastruktur-Gesetz begründet. Für die Zukunft müsse man aber bedenken, dass nicht alles gleich "super wichtig" sei. Die Bremer Landesregierung war sogar so gespalten, dass sie im Bundesrat unterschiedlich abstimmte. Bremens Regierungschef Andreas Bovenschulte (SPD) sprach sich für das Gesetz aus, Finanzsenator Björn Fecker von den Grünen stimmte dagegen. Ein ungewöhnlicher Vorfall, Bremens Stimme ist damit ungültig. Am Ende passierte der Infrastruktur-Turbo aber die Länderkammer. Daran, dass es beim Bau von Straßen, Brücken und Schienen künftig wirklich schneller geht, gibt es auch Zweifel. "Der erhoffte Beschleunigungseffekt ist zweifelhaft. Es bleibt unklar, wie Gerichte mit den neuen Regelungen umgehen werden", sagt etwa Experte Mengel. Der Staat ist laut Grundgesetz auch dazu verpflichtet, "in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere" zu schützen. Mengel geht davon aus, dass Gerichte genauer hinschauen werden, wie das mit dem nun beschlossenen überragenden öffentlichen Interesse für so viele unterschiedliche Bauprojekte vereinbar ist. Zwillingsgesetz für den Naturschutz soll kommen Ein Gesetz, auf das vor allem viele Umweltschützer gesetzt haben, ist das Gesetz zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur. Es soll eine Art ökologisches Gegengewicht zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz sein. So soll es etwa festlegen, wie Eingriffe in die Natur durch den Bau von Straßen oder Gebäuden ausgeglichen werden müssen. Vor einigen Tagen veröffentlichte das Umweltministerium von Carsten Schneider (SPD) einen Referentenentwurf. Die Kritik daran ließ allerdings nicht lange auf sich warten. Experte Mengel sagte, das Ergebnis sei "enttäuschend", der Referentenentwurf bleibe "weit hinter den Anforderungen" zurück. Der Umweltverband WWF betonte, dass das Bundesumweltministerium in seinem ursprünglichen Gesetzentwurf gute Vorschläge gemacht habe. Andere Bundesministerien hätten diesen Entwurf aber so massiv abgeschwächt, dass er kaum noch Wirkung entfalten könne. So sei das ursprünglich weit gefasste überragende öffentliche Interesse für Naturräume "auf sehr wenige, ohnehin vergleichsweise gut geschützte, Schutzgebietskategorien" reduziert worden. Größter Verdienst des Gesetzes sei es, dass der Begriff der "Natürlichen Infrastruktur" rechtlich verankert werde. Kritik von anderer Seite an dem Entwurf kommt vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). Die Pläne würden den "Wirtschaftsstandort Deutschland in einer Phase, in der Industrie, Infrastruktur und Energiewende bereits unter hohen Standortnachteilen leiden" gefährden, heißt es vom BDI. Der Entwurf sehe "einseitige Verschärfungen zulasten von Investitionen, Produktion und Infrastrukturvorhaben vor", heißt es in einer Stellungnahme. Der BDI fürchtet mehr Bürokratie, höhere Kosten, längere Verfahren, Ansatzpunkte für Klagen und erhebliche Investitionshemmnisse. An dem Referentenentwurf dürfte es noch Änderungen geben. Er kommt aus der Fachabteilung des Ministeriums und dient in der Regel als Grundlage für weitere Diskussionen. Umweltminister Schneider hat hohe Anforderungen an das Gesetz aus seinem Haus formuliert und betonte: "Auch die Natur ist eine entscheidende Infrastruktur für Wirtschaft und Gesellschaft in Deutschland." Doch wieder einmal muss sich der SPD-Politiker von Umweltschützern vorwerfen lassen, vor anderen Ministerien klein beigegeben zu haben. Offen ist nun, wann das Gesetz im Kabinett und schließlich im Bundestag beschlossen werden soll. Jetzt ist erst einmal parlamentarische Sommerpause.


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