Kriminalität: Prozess um tödliche Messerstiche - Unterbringung beschlossen
Ein 68-Jähriger wird an seiner Wohnungstür in Hamburg unvermittelt von einem abendlichen Besucher niedergestochen. Der Täter ist schuldunfähig. Die Richter haben nun entschieden, was mit ihm passiert.
Im Prozess um tödliche Messerstiche auf einen 68-Jährigen in Hamburg-Rahlstedt hat das Landgericht die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus beschlossen. „Der Beschuldigte hat einen Mord begangen“, sagte die Vorsitzende Richterin Birgit Woitas. Aber die Tat am 23. Dezember 2025 sei im Zustand der Schuldunfähigkeit geschehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Beschuldigte klingelte laut Gericht abends an der Wohnungstür des 68-Jährigen. Dessen Ehefrau öffnete und rief ihren Mann zur Tür. Der 43-Jährige stach sofort auf den Mann ein fügte ihm elf Verletzungen an Kopf, Hals und Oberkörper zu. Er verblutete. Das völlig überraschte Opfer sei mitten aus dem Leben gerissen worden, sagte Woitas. Die Polizei nahm den Angreifer noch am Tatort fest.
Richterin: Opfer wollte dem späteren Täter helfen
Zu Beginn des sogenannten Sicherungsverfahrens hatte der Verteidiger eine Erklärung im Namen seines Mandanten abgegeben. Demnach litt der Beschuldigte 2014 an einer schweren Depression. Seine Ehefrau habe sich damals von ihm getrennt, während sie mit dem dritten gemeinsamen Kind schwanger war. Die Frau habe ihm unterstellt fremdzugehen und ihn mit einem arabischen Fluch belegt.
In dieser Zeit habe er den später getöteten Mann in einer Hamburger Moschee kennengelernt. Er sei in große psychische Abhängigkeit von dem Älteren geraten. Das Opfer habe dem Beschuldigten nur helfen wollen, berichtete Woitas. Der letzte Kontakt sei schon acht Jahre her gewesen. Der 43-Jährige habe sich aber eingebildet, das Opfer sei für viele negative Geschehnisse in seinem Leben verantwortlich.
Nach Überzeugung des Gerichts leidet der 43-Jährige seit vielen Jahren an einer paranoiden Schizophrenie, hatte Wahnvorstellungen. Wie lange er in der psychiatrischen Einrichtung bleiben müsse, sei unklar, erklärte Woitas. Dort werde man ihm helfen und seine Entwicklung in regelmäßigen Abständen überprüft.
Angehörige sind Nebenkläger
Die Ehefrau des Opfers und ihre drei Kinder waren Nebenkläger in dem Prozess. Das Leid der Familie sei groß, sagte die Vorsitzende Richterin, während im Zuschauerraum zahlreiche Angehörige und Bekannte des Opfers die Urteilsverkündung verfolgten. Die Ehefrau habe ihre Wohnung aufgeben müssen, weil sie es nicht mehr ertragen konnte, an dem Tatort zu leben. Der Beschuldigte nahm die Entscheidung äußerlich regungslos hin.