Sohn von Mette-Marit : So kämpft Marius Borg Høiby um seine Entlassung aus der U-Haft
Weil es Mette-Marit immer schlechter geht, will Marius Borg Høiby aus dem Gefängnis entlassen werden. Auf einen kleinen juristischen Sieg folgte nun prompt ein Rückschlag.
Marius Borg Høiby darf zu seiner schwer kranken Mutter – zumindest vorübergehend. Nach mehr als vier Monaten Untersuchungshaft hat das Bezirksgericht Oslo dem Sohn von Mette-Marit Freigang gewährt. Laut der norwegischen Zeitung „Aftenposten“ durfte er am Montag an einem Informationsgespräch über den Gesundheitszustand seiner Mutter teilnehmen. Der Termin fand demnach auf Gut Skaugum statt, dem Wohnsitz des Kronprinzenpaares. „Die Mutter zu Hause zu sehen, war ein ganz anderes Erlebnis als ihr Besuch im Osloer Gefängnis“, sagte Høiby nach seiner Visite.
Mette-Marit, deren Lungenkrankheit sich rapide verschlechtert hat, steht mittlerweile auf der Warteliste für eine Lungentransplantation. Am vergangenen Freitag war bekannt geworden, dass ihr ohne ein Spenderorgan den Schätzungen der Ärzte zufolge nur noch ein Jahr zu leben bleibt. Noch am selben Tag hatte Høiby zum wiederholten Mal seine Freilassung beantragt.
Als Begründung hatte sein Verteidiger nach Angaben der norwegischen Zeitung „Aftenposten“ Mette-Marits verschlechterten Gesundheitszustand angeführt. Wie schon bei vorherigen Anträgen pochten seine Anwälte darauf, dass ihr Mandant nach Skaugum zurückkehren solle – in unmittelbare Nähe seiner kranken Mutter. Der Antrag scheiterte noch am selben Vormittag.
Emotionaler Auftritt von Marius Borg Høiby
Am Montag dann die unerwartete Wendung: Nach dem Besuch bei seiner Mutter hatte Høiby einen emotionalen Auftritt vor dem Bezirksgericht. „Die Situation meiner Familie ist momentan schwierig. Ich möchte sie nicht noch verschlimmern. Ich möchte für meine Mutter da sein, die sehr, sehr krank ist“, zitiert ihn die Zeitung „Aftenposten“. „Drinnen zu sitzen und zu wissen, dass es Mama so schlecht geht, ist unerträglich.“ In Anbetracht der Risiken, die mit einer Transplantation einhergehen, wisse er nie, wann er seine Mutter möglicherweise zum letzten Mal sehen würde.
Das Bezirksgericht gab dem Gesuch des Angeklagten daraufhin statt. „Nachdem Høiby seine Erklärung abgegeben hat, ist das Gericht der Ansicht, dass er nun den starken Wunsch hegt, alles in seiner Macht Stehende zu tun, um bei seiner Mutter zu sein“, heißt es in der Entscheidung. Eine weitere Inhaftierung wäre nicht nur für Høiby, sondern auch für seine Mutter in der ohnehin schon schwierigen Situation, sehr belastend.
Aus Sicht des Bezirksgerichts spreche nichts dagegen, dass Marius Borg Høiby aus der Haft entlassen werden und nach Gut Skaugum übersiedeln könne. Dass der 29-Jährige tatsächlich freigelassen wird, ist dennoch nicht sicher. Die Staatsanwaltschaft hat Einspruch eingelegt. Der Gesundheitszustand der Mutter sei nicht geeignet, das Risiko erneuter Straftaten ausreichend zu verringern, argumentiert sie. Die endgültige Entscheidung, ob Høiby die Freiheit gewährt wird, soll das Berufungsgericht spätestens am Mittwoch fällen.
Das Tauziehen zwischen Høiby und der norwegischen Justiz hatte noch während seines Prozesses begonnen. Der 29-Jährige musste sich von Anfang Februar bis Mitte März unter anderem wegen des Vorwurfs der mehrfachen Vergewaltigung vor Gericht verantworten. Einen Tag vor Beginn des ersten Verhandlungstages war Høiby in Untersuchungshaft gekommen, weil er sich seiner Ex-Freundin – einem der mutmaßlichen Opfer – genähert hatte. Das war ihm aufgrund einer einstweiligen Verfügung verboten.
Während der Verhandlung stellte Høiby einen ersten Antrag auf Freilassung. Das zuständige Gericht schmetterte sein Gesuch aber mit Verweis „auf die Schwere und den Umfang des Falls sowie die hohe Wiederholungsgefahr“ ab. Das wollte der Sohn von Mette-Marit nicht akzeptieren. Er ging in Berufung, allerdings ohne Erfolg. Mit dem Ende des Prozesses wurde es erst einmal ruhig um Høiby.
Anfang Mai versuchten seine Anwälte erneut, ihn aus dem Gefängnis zu holen. Statt in der Zelle auszuharren, wollte er die Zeit bis zur Urteilsverkündung am 15. Juni zu Hause mit einer Fußfessel absitzen. Dem Antrag seiner Anwälte zufolge hätte er in ein leer stehendes Haus auf Gut Skaugum ziehen sollen. Ein entsprechender Mietvertrag wurde Medienberichten zufolge schon abgeschlossen. Dabei wäre Marius der Mieter, Mette-Marit die Vermieterin.
Um sein Anliegen möglichst eindrücklich zu schildern, erschien Høiby selbst vor dem Richter im Bezirksgericht Oslo und argumentierte mit den aus seiner Sicht unmenschlichen Haftbedingungen. „Ich sitze in Isolation im Gefängnis und habe extrem wenig menschlichen Kontakt – zwei, drei Besuche pro Woche“, zitierte die Zeitung „Verdens Gang“ den Angeklagten. Schon damals führte er die schwere Krankheit seiner Mutter ins Feld. Sie besuche ihn zwar regelmäßig im Gefängnis, allerdings gefährde sie in dem alten Gemäuer, das voller Schimmelsporen sei, ihre Gesundheit.
Høiby berichtete auch von Schlafstörungen, Appetitproblemen, Zittern und Anzeichen von psychologischen Beeinträchtigungen als Folge seiner Einzelhaft. In Skaugum dagegen sei er näher bei seinem sozialen Umfeld und dabei trotzdem rundum überwacht. Der Richter sah das anders und lehnte den Antrag nach zehn Minuten Bedenkzeit ab. Die Wiederholungsgefahr in Bezug auf einige seiner bereits eingeräumten Straftaten sei zu groß.
Ein Brief aus dem Gefängnis
In seiner Wut und Enttäuschung wandte Marius Borg Høiby sich anschließend an die Öffentlichkeit. In einem Gastbeitrag für die Zeitung „Nettavisen“ schrieb er von der „enormen psychischen Belastung“, unter der er seit Monaten leide. Er habe dem Gericht erklären wollen, warum die Gefahr eines erneuten Verstoßes gegen die einstweilige Verfügung nicht mehr bestehe. Und dass er Zeit mit einem kranken Familienmitglied verbringen wolle. In keinem der Punkte sei ihm Gehör geschenkt worden. „Mir scheint es offensichtlich, dass der Richter sich bereits entschieden hatte, bevor ich überhaupt sagen konnte, was ich sagen wollte“, schrieb Høiby.
Aufgeben wollte er trotzdem nicht – und legte wieder einmal Berufung ein. Der Antrag landete dieses Mal beim Oberlandesgericht Borgarting, welches erneut ablehnte. Mit derselben Begründung: Die Wiederholungsgefahr sei schlichtweg zu hoch. In letzter Instanz zog Marius Borg Høiby vor den obersten Gerichtshof – mit demselben Ergebnis. Doch er ließ nicht locker. Als der Königshof bekanntgab, dass die Kronprinzessin auf die Liste für eine Lungentransplantation gesetzt worden war, folgte der nächste Antrag auf Freilassung, über den das Berufungsgericht nun entscheiden muss.