„Sonderwochengeld“ schließt finanzielle Lücke
Frauen, die schwanger werden, während sie in Elternkarenz sind, aber kein Kinderbetreuungsgeld mehr beziehen, haben keinen Anspruch auf das sogenannte Wochengeld. Dies verstößt laut Interpretation des OGH gegen EU-Recht. Nun hat die Bundesregierung diese Lücke geschlossen.