OGH bestätigt Maßnahmenvollzug für 17-jährigen IS-Mann
Ein 17-jähriger Anhänger der radikalislamistischen Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS), der im Vorjahr in Wien zwei Mal wegen terroristischer Vereinigung verurteilt wurde und zuletzt im November eine zweijährige unbedingte Freiheitsstrafe ausgefasst hatte, bleibt vorerst im Maßnahmenvollzug. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden. Eine gegen die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum gerichtete Nichtigkeitsbeschwerde wurde zurückgewiesen.