Drei Jahre Haft: Lastwagen-Fahrer brutal auf dem Rasthof zusammengeschlagen
![Drei Jahre Haft: Lastwagen-Fahrer brutal auf dem Rasthof zusammengeschlagen](http://www.rnz.de/cms_media/module_img/1126/563491_1_gallerydetail_image_58f4c0990f252285.jpg)
Von Christiane Barth
Sinsheim. Mit voller Wucht haben sie auf ihr Opfer eingetreten, nachgesetzt, den bereits bewusstlosen und lebensgefährlich verletzten Mann zwischen zwei Lastwagen geschleift und dort liegen gelassen. Nun sprach das Amtsgericht über die Tat der beiden Männer, die am 28. Juni einen 49-jährigen Lastwagen-Fahrer auf dem Rasthof "Kraichgau Süd" schwer verletzt haben, das Urteil: Beide müssen drei Jahre lang ins Gefängnis. Zudem haben sie ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro zu zahlen.
Die Gewaltbereitschaft der beiden Täter sei anhand des Beweisvideos, das in der Tatnacht von Lastwagen-Fahrern auf der Raststätte gemacht worden war, ohne Zweifel feststellbar: Zu diesem Schluss kam das Schöffengericht am zweiten Verhandlungstag. "Es ist eine rohe Gesinnung, die hier zutage tritt", sagte die Richterin. Dies sei auch an der "Vielzahl der Schläge" ersichtlich. Zwar sei die Zeugenaussage des Opfers wenig hilfreich gewesen, und auch die Angeklagten, die vorgaben, sich nicht mehr erinnern zu können, hätten nicht zur Aufklärung des Falles beigetragen. "Aber durch das Video ist der Sachverhalt gut nachvollziehbar", bemerkte die Richterin.
Ein 42-Jähriger aus Sinsheim sowie ein 56-Jähriger aus dem Ausland waren in jener Juni-Nacht, in der sie für eine Lenkpause auf dem Rastplatz parkten, mit dem Geschädigten in Streit geraten. Gemeinsam hatten sie ihn derart zugerichtet, dass er in Lebensgefahr schwebte. "Es war sehr knapp", sagte die Richterin. Der Verletzte erlitt mehrere Rippenbrüche sowie einen Pneumothorax, der die Atmung schwer beeinträchtigen kann. Auch Einblutungen im Gehirn waren eine Folge der zahlreichen Schläge und Tritte.
Die Täter hatten angegeben, sich an nichts mehr erinnern zu können. Viel Wodka und Rum sei geflossen. Das wollte die Richterin nicht gelten lassen: Die Täter hätten ihre Schläge und Tritte gezielt ausgeführt. Auch sei auf den Videos zu erkennen, dass die Angeklagten noch in der Lage gewesen sind, auf einem Bein zu stehen und sich ohne Probleme nach unten zu beugen. Die Richterin befand: "Sie haben ihre Überlegenheit ausgenutzt." Deutlich werde dies auch daran, dass eine Person das Opfer festhielt, während der andere auf dieses einprügelte. Das "mitdenkende Vorgehen" der Täter sei auf den Videos deutlich erkennbar: Sie hatten das Opfer, nachdem es bewusstlos geworden war, zwischen zwei parkende Lastwagen geschleift – möglicherweise, um die Tat zu vertuschen.
Bei einem der Täter sei es bereits vor dieser Tat zu Gewaltausbrüchen in Zusammenhang mit Alkohol gekommen. Der Angeklagte aus Sinsheim sei mit einer Vielzahl an Tritten schließlich für den Pneumothorax des Opfers, das aus dem Ausland stammt, verantwortlich gewesen. Doch auch der Geschädigte habe die schlimme Tat durch sein eigenes Verschulden befeuert: "Es hätte jederzeit die Möglichkeit bestanden, aus der Situation rauszugehen", gab die Richterin zu bedenken.