Rentner-Ehepaar darf Mieterin ungestraft “Fräulein” nennen
Ein Vermieter-Ehepaar darf eine Mieterin weiter ungestraft “Fräulein” nennen - das entschied nun ein Gericht. Der Grund: Das ältere Paar habe den 1972 abgeschafften Begriff noch als “regulären Namenszusatz erlernt”.