Nach Entscheid von Oberverwaltungsgericht - Hitlerglocke von Herxheim darf trotz scharfer Kritik hängen bleiben
Die sogenannte „Hitlerglocke“ im rheinland-pfälzischen Herxheim darf im Turm der dortigen evangelischen Kirche hängenbleiben. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschied in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss, dass ein entsprechender Beschluss des Gemeinderats rechtlich nicht zu beanstanden sei.