Airbnb & Co: In Berlin bleiben Ferienwohnungen illegal
Seit dem 1. Mai 2016 gilt ein Zweckentfremdungsverbot für Wohnungen in Berlin. Denn durch Airbnb und andere Vermittler, die Wohnungen für kurze Zeit an Touristen vermieten, fällt Wohnraum für die Bevölkerung weg. Nach dem Grundsatz „Gemeinwohl vor Privatinteresse“ will der Berliner Senat mit diesem Mittel Ferienwohnungen wieder in normale Mietwohnungen verwandeln.