Neues Gerichtsurteil - Mieter im Erdgeschoss müssen Haustür abschließen
Ein Gericht hat nun geurteilt: In einem Mietshaus müssen Mieter im Erdgeschoss jeden Abend die Haustür abschließen. Eine gesetzliche Pflicht zum Abschließen bestehe zwar nicht, doch könne den Erdgeschossmietern das Abschließen per Hausordnung auferlegt werden.