Karlsruhe - BGH zu Eigenbedarf: Alter allein ist noch kein Härtefall
Karlsruhe (dpa) - Bei Eigenbedarfskündigungen pocht der Bundesgerichtshof (BGH) auf äußerst sorgfältige Prüfung. Gerichte müssten genau hinschauen, ob ein Härtefall vorliege, und in bestimmten Fällen von Amts wegen ein Gutachten einholen - nämlich dann, wenn der Mieter eine Verschlechterung seiner G