Vier Monate unbedingte Haft für Kugelbomben-Verkäufer
RIED/EBERSCHWANG. Dreieinhalb Monate nach dem Tod eines 17-jährigen Innviertlers in der Silvesternacht musste sich heute der Verkäufer der pyrotechnischen Gegenstände vor Gericht verantworten. Das Urteil: Acht Monate bedingte Haft, vier Monate unbedingt.