Der Verzicht auf eine lebenslängliche Verwahrung ist richtig
Angesichts des brutalen Verbrechens mag es auf Unverständnis stossen, dass gegen den Vierfachmörder von Rupperswil nicht die lebenslängliche Verwahrung ausgesprochen wird. Der Entscheid entspricht aber dem liberalen Rechtsstaat und wird auch garantieren, dass die Gesellschaft vor dem Mann geschützt ist.