2700 Euro Geldstrafe für 1. FC Saarbrücken
Das DFB-Sportgericht belegt den 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens der Anhänger mit einer Geldstrafe von 2700 Euro.