6500 Euro Strafe für Eintracht Braunschweig
Das DFB-Sportgericht belegt Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6500 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.