Die gesetzliche Rente wird für den Bund immer teurer. Der Bundesrechnungshof sieht besonders zwei bereits beschlossene Maßnahmen kritisch. Der Bundesrechnungshof warnt vor einer weiter steigenden Belastung des Bundeshaushalts durch die gesetzliche Rentenversicherung . Nach Berechnungen der obersten Rechnungsprüfer, die dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zur Vorbereitung auf die Haushaltsberatungen 2027 vorgelegt wurden, könnte bald nahezu die Hälfte des Bundeshaushalts für Rentenleistungen aufgewendet werden. Die Prüfer empfehlen, diese Belastung zu begrenzen. Im Mittelpunkt des Berichts stehen zwei bereits beschlossene Maßnahmen, die auch politisch umstritten waren: die Ausweitung der Mütterrente und die Stabilisierung des Rentenniveaus bis 2031 . Da diesen Leistungen keine Rentenbeiträge zugrunde liegen und sie daher als versicherungsfremd gelten, sollen sie aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Das führt laut Bundesrechnungshof bis zum Jahr 2040 zu zusätzlichen Kosten von rund 210 Milliarden Euro. Mütterrente III belastet den Bund mit Milliarden Die Mütterrente III betrifft Eltern von Kindern, die vor 1992 geboren wurden . Für diese Kinder wurden bislang zweieinhalb Jahre Kindererziehungszeit rentensteigernd berücksichtigt. Künftig sollen es drei Jahre sein – genauso wie bei Kindern, die ab 1992 geboren wurden. Nach dem aktuellen Rentenwert bringt die Ausweitung rund 20 Euro mehr pro Monat und Kind. Die Regelung soll ab 2027 gelten. Da die Rentenerhöhung durch die Mütterrente III aber erst 2028 ausgezahlt wird, rechnet der Bundesrechnungshof für 2028 mit besonders hohen Mehrkosten von rund zehn Milliarden Euro. In den Folgejahren bis 2031 sollen jährlich etwa fünf Milliarden Euro hinzukommen. Bis 2040 geht der Bundesrechnungshof von insgesamt etwa 65 Milliarden Euro aus. Stabilisierung des Rentenniveaus kostet noch mehr Noch stärker fällt nach Einschätzung der Prüfer die Stabilisierung des Rentenniveaus ins Gewicht. Das Rentenpaket aus dem vergangenen Jahr sieht vor, das Sicherungsniveau vor Steuern bis 2031 konstant zu halten. Dadurch soll verhindert werden, dass die Renten im Verhältnis zu den Löhnen stärker sinken. Für den Bundeshaushalt wird diese Zusage teuer. Der Bundesrechnungshof beziffert die zusätzlichen Kosten für das stabile Rentenniveau bis 2040 auf rund 145 Milliarden Euro. Zusammen mit der Mütterrente III ergibt sich die Gesamtbelastung von rund 210 Milliarden Euro. Kritisch sehen die Prüfer zudem, dass die Höhe und die Berechnung der Erstattungen für das konstante Rentenniveau aus ihrer Sicht nicht ausreichend transparent dargestellt werden. Parlament und Öffentlichkeit müssten frühzeitig nachvollziehen können, wie sich die zusätzlichen Zahlungen zusammensetzen. Schon heute fließen hohe Milliardenbeträge in die Rentenkasse Ein großer Teil des Bundeshaushalts ist bereits durch die Rentenversicherung gebunden. Zwar finanziert sich die gesetzliche Rentenversicherung vor allem über Beiträge. Zugleich überweist der Bund jedes Jahr hohe Milliardenbeträge an die Rentenkasse – etwa Beiträge für Kindererziehungszeiten. Für das Jahr 2026 sind allein für die drei Bundeszuschüsse 97,6 Milliarden Euro vorgesehen. Im Vorjahr waren es 93,2 Milliarden Euro. Für 2027 plant der Bund bereits mit 100,8 Milliarden Euro. Der Bundesrechnungshof sieht die Belastung des Bundes durch die Rentenversicherung schon heute als zu hoch an. Dass mit dem Rentenpaket weitere Leistungen beschlossen wurden, die der Bund allein finanzieren muss, verschärft aus Sicht der Prüfer die Lage. Demografischer Druck wächst weiter Unabhängig vom Rentenpaket steht die Rentenversicherung vor steigenden Kosten. Grund ist vor allem die demografische Entwicklung. Die geburtenstarken Jahrgänge gehen nach und nach in Rente , während weniger Beitragszahler nachrücken. Dadurch müssen weniger Erwerbstätige mehr Renten finanzieren. In der Folge steigen die Beiträge und auch die Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt. Der Bundesrechnungshof misst die Belastung des Bundes unter anderem mit der sogenannten Steuereinnahmenquote. Sie zeigt, welcher Anteil der Steuereinnahmen des Bundes rechnerisch durch Zahlungen an die Rentenversicherung gebunden wird. Selbst ohne das Rentenpaket von 2025 würde diese Quote in den 2030er-Jahren auf fast 33 Prozent steigen. Mit dem Rentenpaket dürfte der Anteil noch höher liegen. Nach Einschätzung der Prüfer könnte die Rentenversicherung in den 2030er-Jahren rund 36 Prozent der Steuereinnahmen des Bundes beanspruchen. In einer neueren Darstellung ist für den Beginn der 2030er-Jahre sogar von Werten um 37 Prozent die Rede. Nächste Reform könnte die Belastung weiter in die Höhe treiben Noch höher könnte die Belastung ausfallen, wenn die Politik die Empfehlungen der Alterssicherungskommission umsetzt. Den Empfehlungen liegt nach Darstellung der Prüfer die Prämisse zugrunde, die Belastung des Bundes nicht zu begrenzen, gerade um Entlastungen für Beitragszahler sowie für Rentner möglich zu machen. Die Prüfer sehen das kritisch: Werde auf einzelne kostendämpfende Maßnahmen verzichtet, gerate das Gesamtgefüge aus der Balance, und der ohnehin angespannte Bundeshaushalt müsste noch stärker einspringen. In Zahlen bedeutet das: Würden die Vorschläge der Kommission umgesetzt, könnte die Steuereinnahmenquote in den 2030er-Jahren im Extremfall fast 46 Prozent erreichen. Dann müsste der Bund rechnerisch nahezu die Hälfte seiner Steuereinnahmen für die Rentenversicherung aufwenden. Was entgegnet das Arbeitsministerium? Das für Rentenreformen zuständige Bundesarbeitsministerium widerspricht in zentralen Punkten. Die Kritik vernachlässige das Ziel einer leistungsfähigen Rentenversicherung. Die Finanzierung allein durch den Bund verhindere einen Anstieg der Beiträge und trage so zu einer angemessenen Lastenverteilung bei. Zahlungen über viele Jahre schlicht aufzusummieren, habe ohne Bezugsgröße – etwa zu den Rentenausgaben – wenig Aussagekraft.