Landtagswahl: Zu diesen Zeiten sind die Wahllokale in Mecklenburg-Vorpommern geöffnet
Am Sonntag ist Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern. Los geht’s um acht Uhr morgens. Wir erklären, wo und wie lange Sie wählen können.
36 Wahlkreise und rund 1,4 Millionen Wahlberechtigte: Mecklenburg-Vorpommern wählt einen neuen Landtag. Alle aktuellen Entwicklungen dazu können Sie in unserem Live-Blog verfolgen. Lesen Sie hier alles über die Wahlzeiten und den Ablauf am Wahltag:
Wann haben die Wahllokale geöffnet?
Am Sonntag, den 20. September 2026, sind die Wahllokale für zehn Stunden geöffnet. Von acht Uhr früh bis 18 Uhr am Abend haben Wählerinnen und Wähler Zeit, in ihrem Wahllokal ihre Stimme abzugeben.
Wichtig für alle, die wählen wollen, ist: Man sollte auf keinen Fall riskieren, zu spät zu kommen. Denn nach 18 Uhr ist das Wählen nicht mehr möglich – die Wahllokale in Deutschland schließen alle zur selben Zeit.
Wann beginnt die Auszählung der Stimmen?
Gleich nach 18 Uhr beginnt die Auszählung der Stimmen in den Wahllokalen. Die ist übrigens öffentlich: Interessierte können also dabei sein, wenn die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer die Stimmen auszählen – unabhängig davon, ob man wahlberechtigt ist oder nicht.
Informationen zur Landtagswahl für Menschen mit Behinderung
Auf den Wahlbenachrichtigungen, die den Bürgern per Post zugeschickt wurden, stehen mehr Informationen zu dem jeweiligen Wahllokal. Menschen mit Behinderungen finden beispielsweise auf diesem Schreiben die Information, ob das Wahllokal barrierefrei ist. Über eine Telefonnummer, die auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist, lassen sich auch weitere spezifische Informationen zu dem Thema erfragen.
Für Blinde und Sehbehinderte gibt es Wahlschablonen, die sich zum Beispiel beim Sehbehinderten-Verein Mecklenburg-Vorpommern e. V. anfordern lassen. Bestellunge per Mail – info@bsvmv.org – , telefonisch: 0381/778980 oder per Post: Henrik-Ibsen-Str. 20, 18106 Rostock.
Wenn Sie lieber in einem anderen Wahllokal wählen möchten, ist das auch möglich: In dem Fall muss zunächst die Briefwahl beantragt werden. Am Sonntag kann man dann mit dem Wahlschein aus den Briefwahlunterlagen in einem beliebigen Wahllokal des eigenen Wahlkreises wählen. Unbedingt Pass oder Personalausweis ins Wahllokal mitbringen, denn man muss sich vor Ort ausweisen. Und auch hier gilt natürlich: Auf jeden Fall pünktlich genug vor Ort sein, damit man vor 18 Uhr im Wahllokal ist.
So wählen Sie per Briefwahl
Wie Sie per Brief wählen können, erklären wir Ihnen hier Schritt für Schritt.
Sie können übrigens Ihren ausgefüllten Wahlbrief bis 18 Uhr auch in einer Wahlstelle persönlich abgeben oder abgeben lassen. Wenn Sie den postalischen Weg nehmen, verschicken Sie ihre Unterlagen spätestens bis Donnerstag, den 17. September. Dann sollte der Wahlbrief pünktlich ankommen.
Quellen: Landeswahlleitung Mecklenburg-Vorpommern, Bundeswahlleitung