Rentenreform: Erst mit 70 in Rente: Wen wird die neue Regelung betreffen?
Wer die Rente nicht bereits in greifbarer Nähe wähnt, dürfte derzeit resigniert davon ausgehen, dass er vermutlich bis 70 schuften darf. Doch so schlimm wird es nicht kommen.
Die Diskussion über eine umfassende Reform der gesetzlichen Rente in Deutschland ist aktuell in vollem Gange. Der Grund ist ein Bericht der von der Bundesregierung eingesetzten „Alterssicherungskommission“. Deren Vorschläge liegen inzwischen vor, sind aber noch nicht gesetzlich beschlossen. Für Aufruhr sorgen sie dennoch bereits.
Im Zentrum der Debatte steht eine schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters. Die bereits beschlossene Anhebung von 65 auf 67 Jahre wird noch bis 2031 schrittweise umgesetzt und gilt dann für alle Versicherten, die 1964 oder später geboren wurden. Damit könnte es aber noch nicht getan sein: Nach den vorliegenden Vorschlägen könnte das Rentenalter dann automatisch an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden.
Eine „Rente mit 70“ gibt es so nicht
Eine „Rente mit 70“, wie derzeit häufig zu lesen ist, ist noch nicht beschlossen. Sie wird aber als langfristiges Szenario diskutiert: Je nach Modell würde es in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts erreicht, wenn die Lebenserwartung entsprechend weiter zunehmen sollte und die automatische Anpassung konsequent fortgeführt wird. Wer nach 2003 geboren würde, muss womöglich bereits bis 69 arbeiten. Heutige Kleinkinder beträfe dann vielleicht wirklich die 70er-Grenze.
Es handelt sich also nicht um eine einmalige Anhebung des Renteneintrittsalters, sondern um einen Mechanismus, der an die durchschnittliche Lebenserwartung gekoppelt ist. Die Reform verfolgt das Ziel, das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentnern stabil zu halten. Hintergrund ist der demografische Wandel: Immer weniger Erwerbstätige finanzieren immer längere Rentenbezugszeiten.
Länger arbeiten? Bitte gern!
Nicht alle Menschen wären gleichermaßen von längerer Arbeit betroffen. Das gesetzliche Rentenalter würde zwar steigen, gleichzeitig sollen Ausnahmen bestehen bleiben – etwa für langjährig Versicherte mit körperlich belastenden Berufen oder gesundheitlichen Einschränkungen. Die bisherige „Rente mit 63“ für besonders lange Versicherte soll nach den Empfehlungen jedoch entfallen oder ersetzt werden. Frühverrentungsmodelle würden insgesamt restriktiver gestaltet, während längeres Arbeiten stärker gefördert werden soll.
Ob und in welcher Form die Vorschläge tatsächlich umgesetzt werden, ist derzeit offen. Die Empfehlungen müssen zunächst von der Bundesregierung geprüft werden. Anschließend wären Bundestag und Bundesrat am Zug. Realistisch ist daher frühestens in den frühen 2030er-Jahren mit ersten gesetzlichen Änderungen zu rechnen.