Reformpläne: Beitragssatzgesetz - DRK-Präsident warnt vor Folgen
Schleswig-Holsteins DRK-Präsident Geerdts schlägt Alarm: Rettungsdienst, Pflege und Hausnotruf würden durch die geplante Reform des Bundesgesundheitsministeriums unter Druck geraten.
Der Präsident des Deutschen Roten Kreuzes in Schleswig-Holstein warnt vor den Folgen des vom Bund geplanten Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung. „Der Gesetzentwurf ist ein Frontalangriff auf die soziale Infrastruktur in Schleswig-Holstein“, so Torsten Geerdts. Wenn tarifliche Lohnsteigerungen künftig nicht mehr vollständig refinanziert würden, gerieten gemeinnützige Träger in eine wirtschaftliche Sackgasse. Dies gefährde Arbeitsplätze, Versorgungsangebote und die Sicherheit der Menschen.
Nach Einschätzung des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) würden vor allem Rettungsdienst, Pflege, Hausnotruf sowie Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen massiv unter Druck geraten. Viele Einrichtungen könnten die steigenden Personal- und Betriebskosten nicht mehr auffangen. Die Folgen: Sie strichen Stellen, kürzten Angebote und zögen sich aus wichtigen Versorgungsbereichen zurück.
Die ländlichen Regionen seien besonders betroffen. „Wer die Finanzierung der gemeinnützigen Träger kappt, gefährdet die Versorgung vor Ort“, betonte Geerdts. Am Ende zahlten die Bürgerinnen und Bürger den Preis - mit längeren Wartezeiten, größeren Versorgungslücken und einer schwächeren Krisenresilienz.
Geerdts fordert rechtliche Prüfung
Das DRK befürchtet, die geplanten Regelungen könnten die Fortschritte der letzten Jahre bei Tarifbindung, Personalgewinnung und Qualitätssteigerung zunichtemachen. Zugleich verschärfe der Entwurf den ohnehin akuten Fachkräftemangel. Würden tarifliche Löhne zwar gezahlt, aber nicht refinanziert, verliere die Gesundheits- und Pflegebranche weiter an Attraktivität.
Gleichzeitig gebe es erhebliche rechtliche Risiken etwa bei der vorgesehenen Begrenzung der Refinanzierung tariflicher Lohnsteigerungen. Denn diese könne die Tarifautonomie beeinträchtigen. Geerdts fordert daher eine rechtliche Prüfung der geplanten Regelungen. Ebenso verlange er, dass sich die schwarz-grüne Landesregierung für Nachbesserungen im Entwurf einsetze.
„Wer Versorgungssicherheit will, darf die Träger dieser Versorgung nicht finanziell ausbluten lassen“, betonte der Präsident des Landesverbandes. „Der Bund muss diesen Gesetzentwurf grundlegend korrigieren.“ Am 12. Juni soll der Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums in einer ersten Lesung in den Bundestag eingebracht werden.