Bluttest-Skandal: Markus Jones unterliegt vor Gericht
Von Klaus Welzel
Heidelberg. Der Justiziar des Heidelberger Uniklinikums, Markus Jones, bleibt vorläufig freigestellt – und ihm wird wohl auch gekündigt. Das geht aus einer Verhandlung am Arbeitsgericht in Heidelberg hervor, bei der Jones gegen seine Freistellung und auch gegen das gegen ihn verhängte Hausverbot klagte. Vergebens. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass es ausreiche, wenn zwei Leitungsgremien am Uniklinikum nicht mehr mit Jones zusammenarbeiten wollten: einmal der Aufsichtsrat, dann der Vorstand.
Jones‘ Anwalt Michael Eckert zeigte sich ob des Urteils erschüttert. Es sei das erste Mal in seiner 30-jährigen Erfahrung als Anwalt, dass es ausreiche, wenn ein Arbeitgeber bekunde, er wolle einen Arbeitnehmer nicht mehr länger beschäftigen. Gründe, so Jones und sein Anwalt, hätte die Gegenseite nämlich nicht genannt.
Jones spielte eine Schlüsselrolle im Heidelberger Bluttest-Skandal. Als Justiziar, stellvertretender Kaufmännischer Direktor und Geschäftsführer der klinikeigenen Ausgründungsfirma TTH war er an vielen Entscheidungsprozessen rund um die missglückte Vermarktung des Bluttests beteiligt. Allerdings will er stets gegen die voreilige Veröffentlichung votiert haben. Er und sein Anwalt vertraten vor dem Arbeitsgericht die Auffassung, hier soll ein unbequemer Mitarbeiter aus dem Weg geräumt werden, der im Grund sehr viel zur Aufklärung beitragen könnte.