Schmerzen, Albträume, Kosten: Sinsheimer Biker kämpft bis heute mit den Folgen eines Wildschweinunfalls
Von Friedemann Orths
Sinsheim. Es ist der Abend des 1. September 2017: Adnan Özdemir macht sich mit seiner Kawasaki auf den Heimweg nach Sinsheim. In einer Kurve auf der Straße nach Hasselbach, mitten im dunklen Wald, passiert es. Özdemir sieht einen Schatten, es ist zu spät, zu bremsen oder auszuweichen. Er stürzt, überschlägt sich, bleibt auf dem Asphalt liegen. Später wird er erfahren, dass ein totes Wildschwein auf seiner Straßenseite lag. Als er die Augen öffnet, ist er vom Licht seines Motorrads geblendet. Zum Glück entdeckt ihn ein Autofahrer, der ihm entgegenkam und den Notarzt ruft. Adnan Özdemir hat überlebt, unter körperlichen, seelischen und finanziellen Folgen seines Unglücks leidet er jedoch noch heute.
Da sind die vier gebrochenen Rippen, die gegen seine Lunge drückten, das gebrochene Schulterblatt, das schief zusammengewachsen ist, und die Metallplatte, die sein gebrochenes Schlüsselbein stützt. "Oft wache ich nachts mit starken Schmerzen auf", sagt Özdemir. Manchmal sind es aber die Albträume, die ihn schweißgebadet aufschrecken lassen, die hilflose Situation, das Licht seines Motorrads - die Angst, überfahren zu werden. "Ich hatte großes Glück, dass ich nicht ausgewichen bin, sonst wäre ich gestorben", sagt der 51-Jährige. "Direkt nach meinem Sturz kam ein Auto auf der Gegenfahrbahn um die Kurve gefahren."
Ein Unfall mit gravierenden körperlichen Folgen. Was Özdemir dann erlebt, belastet ihn jedoch so sehr wie die Schmerzen. Die zuständige Berufsgenossenschaft - der Unfall geschah auf dem Rückweg von der Arbeit - bereite dem Sinsheimer nun Probleme, wie er im Gespräch mit der RNZ berichtet. Und auch die Haftpflichtversicherung des Mannes, der das Wildschwein zuvor angefahren, die Unfallstelle jedoch nicht abgesichert hatte, stelle sich quer. "So viel Ungerechtigkeit ist mir noch nie widerfahren", sagt Özdemir.
Zunächst habe die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) erst nach viereinhalb Monaten Krankengeld gezahlt - seit einem Jahr bekomme er gar nichts mehr, sagt Özdemir. Zuvor sei er von einem Arzt untersucht und für gesund erklärt worden. "Ich habe aber selbst jetzt noch Schmerzen."
Auch die Krankengymnastik wollte die Genossenschaft nur zwei Wochen zahlen. Also ging er zu seinem Hausarzt, der ihn zu einem Orthopäden überwies: "Der hat nur gelacht, als ich ihm berichtete, dass ein anderer Arzt mich als gesund bezeichnet."
Seit dem Unfall kann der Rentner seinen Minijob als Pizzalieferant nicht mehr ausüben. Somit fehle ihm die Hälfte seines Einkommens. "Auch das Gutachten für den Schaden an meinem Motorrad habe ich selbst bezahlt."
Um weiterhin Krankengeld zu bekommen, benötige er ein Gutachten eines Arztes, das auch bewilligt wurde - der Arzt will wiederum die CT- und MRT-Aufnahmen, die Özdemir an die BGN geschickt hat. Fünf Monate musste der Arzt jedoch auf die Papiere warten. Erst auf ein Anschreiben seines Anwalts und des Arztes habe die Genossenschaft reagiert.
Michael Wanhoff, Pressesprecher der BGN, sagte auf Nachfrage der RNZ, dass man "an dem Fall dran sei". Man warte das Gutachten ab, und habe dies dem Gutachter auch mitgeteilt. Von diesem Gutachten hänge schlussendlich ab, welchen Grad der Erwerbsminderung Özdemir "erhalte" - und ob und wie viel Rente ihm dann zustünde.
Von der Versicherung des Mannes, der das Wildschwein überfahren hatte, habe sein Anwalt 4000 Euro Vorschuss erwirkt; insgesamt stünden ihm aber 7500 Euro zu, sagt Özdemir. Auch seien die Folgeschäden nicht bescheinigt worden; seit dem Unfall könne er seinen rechten Arm nicht mehr richtig bewegen, es fehle die Kraft, beispielsweise eine Sprudelkiste zu heben. "Seit dem Unfall bin ich praktisch Linkshänder", sagt Özdemir.
Für die R+V-Versicherung, die den Unfallgegner von Özdemir vertritt, stellt sich der Fall anders dar: "Wir sind davon überzeugt, dass Herr Özdemir nicht auf Sicht gefahren ist", teilt Brigitte Römstedt, Pressesprecherin des Unternehmens, auf RNZ-Nachfrage mit. Der Kunde habe "sofort alles Mögliche unternommen, um die Unfallstelle zu sichern". Özdemir sei "noch bevor unser Kunde das Warndreieck vor der Kurve aufstellen konnte", entgegengekommen. Trotz Handzeichen und Zurufen sei Özdemir weitergefahren.
"Dass Herr Özdemir heute arbeitsunfähig ist, ist bedauerlich. Allerdings ist dies laut Berufsgenossenschaft (BG) nicht auf den Unfall zurückzuführen, dies wurde Herrn Özdemir auch von der BG mitgeteilt. Seine unfallbedingten Verletzungen sind folgenlos ausgeheilt", lautet das Fazit der R+V. Auf was die Arbeitsunfähigkeit zurückzuführen ist, sagt die R+V nicht. "Ich will einfach nur mein Recht - das, was mir zusteht", sagt Adnan Özdemir.