Amtsgericht Sinsheim: Freundlicher Dieb darf Therapie machen
Sinsheim. (tk) Erleichterung für einen 45-jährigen drogensüchtigen Dieb vor dem Amtsgericht. Der Mann aus dem Kraichgau muss zwar wegen einer für juristische Laien kaum entwirrbaren Fülle von Strafbefehlen und Vorstrafen - darunter über ein Dutzend teils schwere Diebstähle von Parfüm und Elektroartikeln und etwa dieselbe Anzahl Drogenerwerbs-Delikte - drei Jahre lang hinter Gitter. Der türkischstämmige Mann darf sich aber sofort um eine Langzeittherapie bemühen, die ihm bei Erfolg und guter Führung eine deutliche Hafterleichterung einbringen kann, bis hin zur Aussetzung auf Bewährung.
Hierzu muss sich der Handwerker in der Justizvollzugsanstalt Mannheim - wie sein Pflichtverteidiger Michael Huber sagt - "sofort um die nicht ganz einfache Bürokratie kümmern" und diverse Antragsverfahren durchlaufen.
Der Verurteilte - so stellte sich bei der über vierstündigen Verhandlung heraus - ist vielen als durchaus angenehmer Zeitgenosse bekannt; auch ein Polizist, der ihn als einen seiner "Pappenheimer" kennt und seine Wohnung nach Diebesgut durchsucht hat, beschrieb ihn als ausgesprochen kooperativ, leise und freundlich; seine Polizeikollegin sah es genauso. Die Gewaltandrohung, die man ihm vorwarf, wollte nicht so recht ins Bild passen. Weitere der elf Zeugen sagten in ähnlichem Tenor aus, über die Hälfte der geladenen Personen wurde nicht angehört, da der Angeklagte geständig war.
Geständig, bis zu einem wesentlichen Punkt der Anklage: Der Mann, der nach eigenen Angaben für längere Zeit in den Vereinigten Staaten gelebt und dort Highschool und College besucht hat, soll einen Kaufhausdetektiv im Jahr 2018 mit den Worten "ich stech’ Dich ab" bedroht haben und dann geflüchtet sein.
"Ich stech’ Dich ab"
Die Angestellte eines Wettbüros am Karlsplatz, in dem der Detektiv den Beschuldigten stellte und in dem sich die Auseinandersetzung zugetragen haben soll, hatte von dem Zusammentreffen der beiden Männer einen ganz anderen Eindruck: "Als würden sie sich umarmen."
"Im Zweifel für den Angeklagten" - so endete die Vernehmung des Detektivs: Zu ungenau waren dessen Angaben, zu groß die Erinnerungslücken. Aussagen des Detektivs bei dessen polizeilicher Vernehmung und jetzt vor Gericht waren nicht deckungsgleich. Es ließ sich nicht ausschließen, dass der 46-Jährige sich täuschte, stand es doch Aussage gegen Aussage. Der gelernte Metzger ist inzwischen in einer anderen Branche tätig.
Dankbar und gelöst zeigten sich im Nachgang der Verhandlung sowohl der Mann, der momentan wegen ähnlicher Delikte in Mannheim eine siebenmonatige Haftstrafe verbüßt und Fußfesseln trug, als auch dessen Lebensgefährtin und deren Vater. Der 45-Jährige sei, so die mit den Tränen kämpfende Lebensgefährtin gegenüber der RNZ "ein guter Mensch"; dreifacher Vater, der auch zu zwei seiner Kinder aus einer früheren Beziehung im Ausland Kontakt hält. Die Lebensgefährtin hofft, "dass er es endlich packt". "Ich bete und bitte um eine Therapie", sagte der Mann. Nach Jahrzehnten der Drogensucht - der Angeklagte ist heroinabhängig und raucht Marihuana - glaube er andernfalls nicht daran, "nach dem Gefängnis clean zu bleiben".
Das Schöffengericht folgte sowohl den Forderungen des Staatsanwalts als auch den Anmerkungen des Verteidigers. Jeweils eineinhalb Jahre Haft wegen gewerbsmäßigen Diebstahls und des Erwerbs von Betäubungsmitteln wurden - mit der Möglichkeit eine stationäre Suchttherapie zu beantragen - verhängt.